Jeder Bürger kann mit seinem Einwand helfen, dass die unvernünftige Planung der neuen Straße einer vorteilhafteren Alternative weichen muss, die allen nützt!

Einwendungen zur geplanten Verlegung der Landesstraße müssen bis zum 21. Mai 2021 beim LBM eingegangen sein!

Adresse:
Landesbetrieb Mobilität RP
Planfeststellungsbehörde
Friedrich-Ebert-Ring 14-20
56068 Koblenz

Fax Nummer: 0261-3029-1277

E-Mail: Planfeststellung@lbm.rlp.de

Oder bei der Gemeinde Böhl-Iggelheim abgeben

Betreff: Einspruch gegen den Neubau der Ortsumgehung Böhl-Iggelheim im Zuge der Verlegung der L532 in den Gemarkungen Böhl, Iggelheim und Hassloch

Empfang bestätigen lassen oder per Einschreiben senden!

Wer nichts einbringt, muss die Verwirklichung der Pläne widerspruchslos erdulden.

Das Bauvorhaben 

  • kann in Frage gestellt werden (von schlimmstmöglichen Belastungen und Folgen ausgehen).
  • Änderungswünsche können geäußert werden.
  • Berechtigt zur Beschwerde ist der, welcher eine hinreichend enge räumliche Beziehung zum Bauvorhaben hat, also Nachbar, Anrainer, Einwohner etc. ist.
  • Man sollte darlegen, wie sich die persönliche Lebenssituation durch das Vorhaben verändert
  • Die allgemeine Behauptung, das Bauvorhaben passe nicht in die Umgebung, schade der Umwelt, verursache Lärm oder Staub etc., reicht nicht aus; es muss konkret dargelegt werden, warum und wie das Bauvorhaben den Beschwerdeführer in seinen Rechten, seiner Lebensqualität und seiner Gesundheit beeinträchtigt.
  • Die Einwände können in normalen, aber eigenen Worten formuliert werden! Keine Textkopien verwenden!

Das sind unsere Kritikpunkte an der Planung:

Umweltaspekte:

  • Umweltverträglichkeitsprüfung: Betrachtung des Mikroklimas fehlt
  • Nirgends gibt es eine erhöhte Straße, starke Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, auch ökologischer durch durchgehenden Wall, Gemeinderat wurde falsch informiert
  • Einige Grundstücke werden im Plan noch als Ackerland bezeichnet, obwohl auch diese viele Jahre nicht mehr beackert und inzwischen wichtig für Fauna und Flora, müssen auch berücksichtigt werden, haben an Wert gewonnen
  • Besonderer naturschutzfachlicher Planungsauftrag entfällt, warum?
  • Erholung und Klima als Argument für Variante 4, Abkühlung für den Ort ist nicht mehr möglich, tagsüber gibt es keine Abkühlung, wurde in der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht berücksichtigt
  • Höhe der Dammlage von bis zu 2,4m: Ist die gerechtfertigt? Auf welche Daten stützt sich das Planungsbüro? Ist die Beschwerde des Rechnungshofes schon mit einbezogen? Die beiden Kritiken des Landesrechnungshofes zur Höhe der Aufschüttung sind nicht sichtbar in die Planung mit aufgenommen
  • Die Höhe der Straße ist in der Umgebung als herausstechendes Merkmal zu sehen.
  • 11 m Straßenquerschnitt, dazu kommen noch Böschungen und Wasserabläufe, 14,5 m bzw 18m Einmündung vorgesehen, großer Flächenverbrauch in keinster Weise den Effekten der Straße entspricht, Straße ist breiter als alle Straßen, die von Speyer kommen oder um Hassloch herumführen. 20 m Breite?
  • Naherholungsgebiet wird zerstört
  • Grünland wurde als Acker dargestellt, Grünland ist höher zu bewerten
  • Schwalben, Störche, Milan, Fledermäuse, Bläulinge wurden nicht aufgeführt
  • Dauernde Störung des Landschaftsbildes
  • Abwägungsmodus: Was als Ausgleichsmaßnahmen geplant ist, ist nicht ausreichend. Flächen sind in landwirtschaftlichen Besitz. Ökologische Verluste können nicht ausgeglichen werden, Vorschläge sind unzureichend. Das Biotop dieser bedrohten Arten wird zerstört.
  • Geplante Gehölze werden zwischen 20 und 40 m hoch, ökologisch nicht sinnvoll, extensiv Wiese kann dann gar nicht wachsen, Begleitmaßnahmen sind zweifelhaft
  • Naherholungsgebiet westlich der Sandgasse wird zerstört, Fußgänger und Radfahrer können nicht die Straße überqueren. Wegenetz in der Natur ist gekappt.

Lärmbelastung:

  • Lärm wird von innerorts auf andere Teile des Ortes übertragen
  • Umgehungsstraße überschreitet bereits jetzt die mittelfristigen Ziele der Lärmbelastung, sind mit dieser Straße auf keinen Fall einzuhalten
  • Böhl bekommt zusätzlich ein Gewerbegebiet vor die Nase gesetzt
  • Lärmschutzprogramm von RLP: Prognose, Verkehr soll ab 2020 reduziert werden, deutliche Verbesserung des Nahverkehrs und Ausbau des Radverkehrs. Autoverkehr soll rückläufig werden, stimmt nicht mit Prognosen des LBM überein
  • Es kann nicht 9 Jahre gewartet werden, bis Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt, (Lärmschutzaktionsplan: LBM sagt, dass LKW-Durchfahrtsverbot helfen würde, lehnt es aber dennoch ab)
  • Lärmgrenzwerte berücksichtigt nicht die zukünftige Entwicklung auch von zunehmendem Verkehr (Maut Flüchtlinge, Logistikzentrum, Straße ist attraktive Alternative zu vorhanden Umgehungsstraßen und zur Autobahn)
  • Lärmschutzmaßnahmen sind nicht vorgesehen, wurde nach Standardverfahren berechnet. Straße so gebaut, dass man 100 fahren kann, 4.3.5.
  • Lärmschutz wird auch nachträglich aufgrund der Straßenhöhe nicht möglich
  • Tempo 30 durch den Ort – Vgl mit Tempo 80 bis 100 über 3 km um den Ort
  • Lärm, Abgase, Feinstaub wird auf andere Ortsteile verlagert

Innerorts:

  • Zählung der Rad- und Fußgängerzählung an der Hasslocher Straße fehlt.
  • Wegfall des Kreisels führt zu Erhöhung der Geschwindigkeit im Ort
  • 5 armiger Kreisel beim Penny, Verkehr, der aus Hassloch kommt wird Priorität vor Verkehr aus Iggelheim haben, führt zu Rückstau
  • Entlastung bis zu 54 %, wie wurde diese Zahl ermittelt, – Verringerung des Durchgangsverkehrs um 50 % – 37% des Durchgangsverkehrs sind Durchgangsverkehr, davon werden 50% wegfallen. Umgehungsstraße wird für 1500 Fahrzeuge gebaut. Sind die Vorgaben für den Bau dieser Straße überhaupt gegeben? Dafür kommen mindesten 2000 Fahrzeuge über die Umgehungsstraße dazu
  • Prognose: an Hasslocher Einmündung: 7600 werden in den Ort einfahren, mehr als jetzt,

5200 durch Langgasse, 2900 durch Haardtstraße, d.h. für den Ort keine Entlastung

  • Punkte, die klar zeigen, dass die Straße gegen die Interessen der Gemeinde gerichtet ist: Holzweg wird zur Sackgasse, muten Fußgänger ohne nennenswerte Sicherung diese Straße querung zu, alle BI Fahrzeuge müssen einen Umweg von 800 bi 900 m einfach machen, wenn sie Richtung Schifferstadt fahren, diese Straße zieht Verkehr an, das räumt der LBM ein, insbesondere LKW-Verkehr, in Hassloch kommt ein Logistik Zentrum, BI bekommt den Verkehr
  • Wegfall des Kreisels wegen zu enger Führung, wurde die Verkehrsführung wegen der Landwirtschaft so gewählt, so dass der Kreisel jetzt wegfallen muss? Ohne Kreisel mit prognostizierten Zahlen wird der Rückstau so sein, dass die Einfahrt von Herrn Dienst blockiert wird, keine Begründung im Plan
  • Netzgestaltung: die jahrzehntelange Vernachlässigung der Landesstraße durch den Ort finanziert die Umgehungsstraße, Straßenrenovierung wird von Bürgern geleistet
  • Prognostizierter Verkehr durch Böhl-Iggelheim nimmt nicht ab, über 7000 Fahrzeuge, mit dieser Straße wird noch mehr Verkehr angezogen, 2000 abbiegen in Haardtsstr., 5000 in Langgasse
  • Ist die Abstufung zur Gemeindestraße Teil des Planfeststellungsverfahrens? Gemeinde muss die Sanierung der kaputten Landesstraße zahlen. D.h. die Bürger zahlen dafür.
  • Dorfmitte soll Ampel wegkommen, dann Vorfahrt dann geradeaus über Lützelstraße, Folge: verminderte Sicherheit im Ort
  • Ampel am Ortsausgang fällt weg, nur Fahrbahnteiler
  • Eisenbahnstraße soll am stärksten entlastet werden, alle anderen weniger
  • Der meiste Verkehr ist der Innersortsverkehr, der im Rahmen der Umgehungsstraße noch zunehmen wird (sowohl in Böhl als auch in Iggelheim)

Holzweg:

  • Anbindung der Kfz am Holzweg erfolgt nur von Böhl, nicht von Iggelheim, keine Verbindung der beiden Ortsteile
  • über keinen Zeitraum wurde über längerem Zeitraum beobachtet, wie viele Fahrzeuge und Fahrräder über den Holzweg fahren
  • Erhebliche Beeinträchtigung des Erholungswertes durch Kappung der Feld- und Wirtschaftswege
  • Holzweg ist ein Weg, der wichtig ist für die Verbindung zwischen den beiden Ortschaften, offizielle Straße, befahrbar. Später müssen weite Wege gefahren werden, um nach Böhl zu kommen
  • Feuerwehrleute fahren jetzt hauptsächlich über Holzweg
  • Was ist ein Schleichverkehr, wird als Begründung angegeben, den Holzweg zu kappen. Holzweg ist aber eine offizielle Straße
  • E-Bike Verkehr nimmt zu, Anbindung zur geplanten BBS, zum geplanten Sportpark, Kaiser-Konrad Fahrradweg, ist nicht berücksichtigt
  • Kfz Anbindung von Iggelheim ans JUZ fällt weg, weiter Umweg über Böhl

Planung allgemein:

  • Fahrzeuge mit aktuellem Stand genommen, nicht zukünftige Entwicklung betrachtet
  • Durchgehende Aufschüttung mit durchschnittlicher Höhe von 2 m, entspricht nicht dem, was in der Gemeinderatssitzung vorgestellt wurde
  • Retentionsfläche ist auf der Flächenkarte falsch eingezeichnet
  • Archäologie ist im ganzen Gutachten nicht erwähnt
  • Raumordnungsverfahren wurde als nicht mehr notwendig erachtet. Wie kann das sein?
  • Argumentation für Auswahl der Trassenführung fehlt, warum ist Variante 4 die beste?
  • Geplante Berufsschule ist nicht angebunden, Neubaugebiet ist nicht angebunden
  • „Aktuelle Verkehrszahlen“, was ist das? Wie werden die Zahlen in Zukunft sein, nach Corona?
  • Kein Fahrradweg ist eingeplant, Radschnellweg ist unbedingt mit einzuplanen, Sandgasse kann nicht als Radschnellweg geplant werden
  • Verkehrsfreigabe ist 2030, bis dahin wird die Straße nicht renoviert, alle LKWs und Traktoren fahren weiter durch Iggelheim?
  • Warum muss bei der Einmündung so eine hohe Dammschüttung gemacht werden? Warum ist vorhandene Straße nicht überflutet?
  • Retentionsraumverlust, ist der korrekt berechnet?
  • Überschwemmungsgebiet Steinbach, kann das nach der Rehbachverlegung noch als solches betrachtet werden? Selbst wenn, erklärt es nicht den geplanten Höhenverlauf der Straße.
  • Grundwasserstände, die aufgeführt sind, sind veraltet. Grundwasserstände sind massiv gesunken
  • Strecke wurde so nah an den Ort gerückt, dass sie so kurz wird, dass der Kosten-Nutzen gerade noch reicht
  • Schattenwurf der Bäume bis in die Gewächshäuser
  • Wie soll ein Mensch mit Rollator über eine vielbefahrene Landesstraße
  • Das ist keine wirkliche Ortsumgehung, sondern eine Verlegung der Landesstraße zwischen die Ortsteile

Begründung des Vorhabens:

  • Begründung der Straße: Beschleunigung des Durchflusses und Einsparung der Betriebsmittel für Verkehrsnutzer. Das heißt, es geht weder um Lärmschutz noch um Verkehrssicherheit im Ort
  • Begründung des Vorhabens: Zahl ist von 2006,
  • Beim Rechnungshof wurde die Planung vorgelegt ohne Einberechnung der Archäologie
  • Anschlussstelle Hassloch wird entlastet, Anschlussstelle Iggelheim wird belastet
  • Maßnahmen zur Archäologie fehlen, Grabungsschutzgebiet, sind auch bei der Erwähnung der Kosten nicht dabei
  • Kein Raumordnungsverfahren, warum?
  • Warum will der LBM unbedingt diese Straße?